Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des Haftpflichtrechts. Es kennt eine Vielzahl materiell- und verfahrensrechtlicher Besonderheiten, die sich nur schwer in die gewohnte Dogmatik einfügen, denn die Materie stellte über viele Jahrzehnte reines Rechtsprechungsrecht dar, das erst durch das Patientenrechtegesetz der §§ 630 a bis § 630 h BGB kodifiziert wurde.

Dennoch bleibt das Arzthaftungsrecht – anders als andere Rechtsgebiete – besonders stark durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt und erfordert daher ein umfassendes Verständnis der Gesamtzusammenhänge und Beobachtung der Rechtsentwicklung durch den Anwalt.

Ich vertrete Patienten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in Schlichtungsverfahren.

Hällmayer Anwaltskanzlei

Heinz Hällmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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