Haftpflichtrecht

Der Begriff Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Im bürgerlichen Recht bedeutet Haftung vielfach Einstehen müssen für eine aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis herrührende Schuld. Auf welcher rechtlichen Grundlage die Haftung auch beruhen mag, sie ist regelmäßig als Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz ausgestaltet.

Ich berate und vertrete Sie in Fällen aller Haftpflichttatbestände, z.B.

  • Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Haftung aus Vertrag
  • Rechtsanwalts-, Notar und Steuerberaterhaftung
  • Haftung wegen nicht ausreichender oder fehlerhafter Beratung durch einen Anlageberater, Anlagevermittler oder Versicherungsmakler
  • Haftung bei Verletzung von Aufsichtspflichten
  • Haftung nach dem Haftpflichtgesetz
  • Haftung des Tierhalters und des Tierhüters
  • Produkthaftung
  • Haftung für Amtspflichtverletzungen
  • Dienstleistungshaftung
  • Haftung für Umweltschäden

Hällmayer Anwaltskanzlei

Heinz Hällmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kontaktdaten

Adamstraße 4
80636 München

Telefon: 089-1215460
E-Mail: kanzlei@haellmayer.de

Rechtsgebiete

Haftpflicht­recht | Allgemeines Zivilrecht | Versicherungs­recht | Verkehrs­recht | Erbrecht | Vorsorge­regelungen