Haftpflichtrecht
Der Begriff Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Im bürgerlichen Recht bedeutet Haftung vielfach Einstehen müssen für eine aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis herrührende Schuld. Auf welcher rechtlichen Grundlage die Haftung auch beruhen mag, sie ist regelmäßig als Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz ausgestaltet.
Ich berate und vertrete Sie in Fällen aller Haftpflichttatbestände, z.B.
- Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- Haftung aus Vertrag
- Rechtsanwalts-, Notar und Steuerberaterhaftung
- Haftung wegen nicht ausreichender oder fehlerhafter Beratung durch einen Anlageberater, Anlagevermittler oder Versicherungsmakler
- Haftung bei Verletzung von Aufsichtspflichten
- Haftung nach dem Haftpflichtgesetz
- Haftung des Tierhalters und des Tierhüters
- Produkthaftung
- Haftung für Amtspflichtverletzungen
- Dienstleistungshaftung
- Haftung für Umweltschäden
Hällmayer Anwaltskanzlei
Heinz Hällmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kontaktdaten
Adamstraße 4
80636 München
Telefon: 089-1215460
E-Mail: kanzlei@haellmayer.de
Rechtsgebiete
Haftpflichtrecht | Allgemeines Zivilrecht | Versicherungsrecht | Verkehrsrecht | Erbrecht | Vorsorgeregelungen