Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht im weiteren Sinn, aber auch alle Rechtsnormen, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, z.B. das Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht.

Unter den Begriff Zivilrecht fassen wir die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse zusammen, also insbesondere das Vertragsrecht, die Leistungsstörungen, die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Schenkung, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, Maklervertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung, Gesellschaft und Bürgschaft, das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht.

Ich berate Sie bei der Gestaltung dieser Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ich verfüge über große Erfahrung in der Prozessführung und bin mit den verschiedenen Verfahrensordnungen bestens vertraut.
Ich vertrete meine Mandanten vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland und wirke gegebenenfalls auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mit.

Hällmayer Anwaltskanzlei

Heinz Hällmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Rechtsgebiete

Haftpflicht­recht | Allgemeines Zivilrecht | Versicherungs­recht | Verkehrs­recht | Erbrecht | Vorsorge­regelungen