Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt. Konstitutives Merkmal der Versicherung ist die Pflicht des Versicherers, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich in erster Linie aus dem Versicherungsvertrag. Zu bedenken ist immer, dass es sich beim Versicherungsrecht um spezielles Zivilrecht handelt, für das einige vertragstypische Besonderheiten gelten. Diese Besonderheiten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, welches gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sog. „lex specialis“ ist. Von besonderer Bedeutung sind im Versicherungsrecht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie sind in der Praxis die wichtigste Rechtsquelle. Bei den AVB handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB unterliegen.

Ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht helfe Ihnen, beim Abschluss, der Durchführung des Versicherungsvertages und insbesondere im Versicherungsfall zu Ihrem Recht zu gelangen.

Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen aus dem Bereich:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Sachversicherung
  • Besonderheiten der Prozessführung
  • Europäisches Pflichtversicherungsrecht
    (Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug)

Hällmayer Anwaltskanzlei

Heinz Hällmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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